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News

27.02.2020

Mehr Förderung für Wärmepumpen

Seit dem 1. Januar 2020 gelten für den Einbau umweltschonender Heizungssysteme neue Förderrichtlinien. Bis zu 45 Prozent der Investitionskosten übernimmt der Staat.

Seit dem 1. Januar 2020 gelten für den Einbau umweltschonender Heizungssysteme neue Förderrichtlinien. Die Bundesregierung unterstützt den Einbau von Heizungen wie Wärmepumpen durch das Marktanreizprogramm (MAP) mit einem Investitionszuschuss von bis zu 35 Prozent im Neubau und in der Modernisierung. Wer bislang mit Öl heizt, bekommt beim Wechsel zu einer Wärmepumpe 45 Prozent aller Kosten erstattet. Dazu zählen beispielsweise auch die Kosten für die Entsorgung der Altgeräte, für den Einbau von effizienten Flächenheizungen und für die Erschließung der Wärmequelle (Erdbohrungen) etc. Die Förderung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen.

Die technischen Anforderungen an Wärmepumpen in Wohngebäuden haben sich durch die aktuellen Anpassungen nicht geändert. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen gegenüber der bis 2019 geltenden MAP-Förderung:

  1. Umstellung auf eine Anteilsförderung: Für die Errichtung einer Wärmepumpe und die dazugehörigen notwendigen Umfeldmaßnahmen beträgt die Förderung sowohl im Bestand als auch im Neubau 35 Prozent der förderfähigen Kosten.
  2. Durch eine Austauschprämie erhöht sich die Anteilsförderung beim Ersatz einer Ölheizung auf 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Weitere Bonusförderungen gibt es nicht mehr.
  3. Förderung gibt es auch für Wärmepumpen, die nur die Bereitstellung der Raumheizung übernehmen – selbst wenn die Warmwasserbereitung nicht über Erneuerbare Energien erfolgt.
  4. Die Förderung wird auf Hybridheizungen (Gas- sowie EE-Hybrid) ausgeweitet.
  5. Der Bewilligungszeitraum wird auf 12 Monate verlängert.

Die förderfähigen Kosten betragen bei Wohngebäuden je Wohneinheit maximal 50.000 Euro (brutto) und bei Nichtwohngebäuden maximal 3,5 Millionen Euro (brutto). Entscheidend ist, dass die Anträge vor Vorhabensbeginn beim BAFA gestellt werden. Die eingereichten Kosten dürfen die beantragte Summe nicht übersteigen.

Wichtig: Für alle, die den Antrag bereits in 2019 gestellt haben, gelten die alten Förderbedingungen rechtsverbindlich. Alle Infos zu den Förderbedingungen (auch im Nichtwohnbereich), die Förderanträge und Merkblätter stehen auf den Seiten des BAFA.

Ein Überblick über alle Änderungen und Richtlinien in Zusammenhang mit Wärmepumpen stehen auf der Webseite des BWP unter www.waermepumpe.de/foerderung

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